Betriebsrente über Pensionskasse soll Insolvenzschutz erhalten
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann über verschiedene sogenannte Durchführungswege erfolgen, zu denen die Pensionskasse gehört. Diese birgt ein gewisses Risiko: Werden Arbeitgeber insolvent und können Ihre Pensionskassenzusagen nicht mehr einhalten, sind die Betriebsrenter bisher nicht geschützt – denn der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) muss in dem Fall nicht einspringen. Das wurde kürzlich von Europäischen Gerichtshof bekräftigt.
Zugleich forderten die Richter die Bundesregierung auf, einen Insolvenzschutz auch für diesen bAV-Durchführungsweg einzuführen. Andernfalls müsse der Staat bei großen Verlusten eingreifen und Entschädigungen leisten. Werden auch Pensionskassen unter den PSV-Schirm genommen, wie das Bundesarbeitsministerium er nun plant, dürften die Absicherungskosten die Beiträge steigen lassen. Unter Umständen kann es für Arbeitgebern und ihre Beschäftigten dann ratsam sein, einen anderen Durchführungsweg zu wählen. Ein spezialisierter Gewerbemakler kann bei dieser Frage neutralen Rat geben.