Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6 Prozent jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.
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Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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ETFs, also Passiv- oder Indexfonds, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie brauchen kein aktives Management, das die Kapitalmärkte im Blick behält, sondern bilden automatisiert einen Index wie den DAX oder den Dow Jones ab. Mit den daraus resultierenden Kostenvorteilen setzen sie aktiv gemanagte Fonds zunehmend unter Druck.
Dass diese indes ihre Daseinsberechtigung haben, bewiesen sie im Krisenjahr 2020, wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope unterstreicht. Ihr zufolge konnten beispielsweise von den 392 in europäische Aktien investierenden Fonds mehr als 60 Prozent ihren Vergleichsindex übertreffen, und zwar nach Abzug der Kosten. In den Kategorien „Aktien Deutschland“ und „Aktien Asien-Pazifik (ex. Japan)“ betrug die Quote jeweils 50 Prozent. Das Schlusslicht bildet das Segment „Aktien Nordamerika“ mit 34 Prozent Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex. Im Gesamtschnitt über alle Segmente hinweg konnten 46 Prozent der aktiv gemanagten Fonds ihren Benchmark-Index übertreffen.
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Mit einer Anlagesumme von derzeit rund 1.700 Milliarden Euro zählen die deutschen Versicherer zu den Schwergewichten am Kapitalmarkt. Umso größer die Signalwirkung, wenn sich die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versammelten Anbieter auf einen tiefgreifenden Schwenk hin zur Klimaneutralität verpflichten, wie nun mit einem Positionspapier geschehen. „Schon 2025 werden Versicherer deutlich nachhaltiger sein“, gibt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Marschrichtung vor.
Nicht nur die Kapitalanlage, auch das Kerngeschäft der Risikoversicherung soll an diesem Ziel ausgerichtet werden. So sollen langfristig keine klimaschädlichen industriellen und gewerblichen Risiken mehr gezeichnet werden. Versicherungs- und Anlagepolitik sollen sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und am Zwei-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens orientieren. Auch vor der eigenen Tür wollen die Versicherer kehren: Ihre Bürogebäude und weitere Infrastruktur sollen bereits in vier Jahren klimaneutral funktionieren.
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Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden:
mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.)
Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.)
Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.)
Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.)
riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.)
Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat: Underperformer ohne Perspektive gehören aussortiert.)
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Die anhaltende Nullzinspolitik in der Eurozone erschwert es den Lebensversicherungen zusehends, mit Hochsicherheits-Geldanlagen Überschüsse für ihre Kunden zu erwirtschaften. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata sank die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Lebensversicherungspolicen zuletzt auf 2,14 Prozent, nachdem sie vor einem Jahr noch 2,29 Prozent betragen hatte. In die Analyse flossen Daten von 47 Versicherern ein, die gemessen am Prämienvolumen für 69 Prozent des Gesamtmarktes stehen.
Konsequenz dieser Entwicklung ist die Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, wie sie immer mehr Versicherer vollziehen. Mit mehr Freiheit in der Kapitalanlage, insbesondere auch an den Börsen, lassen sich höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Diese Freiheit bringt die jüngste Generation von Lebensversicherungen, die als Neue Klassik bezeichnet wird, mit. Im Gegenzug garantiert sie nicht mehr die volle Beitragssumme. Die Neue Klassik ist laut Assekurata „auf dem Vormarsch“.
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Das Bundeskabinett hat im Februar einen Gesetzesentwurf beschlossen, der für mehr Anlegerschutz sorgen soll. Bundesfinanzminister Olaf Scholz umriss das Ziel des „Maßnahmenpakets zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ mit den Worten: „Wer für sein Alter, eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein.“
Solche drohen in den Augen der Regierung offenbar insbesondere in Blind-Pool-Vermögensanlagen. Bei diesen Direktinvestments in Form eines alternativen Investmentfonds (AIF) wissen die Anleger zum Zeitpunkt der Zeichnung noch nicht, in welche konkreten Assets ihr Geld fließen wird. Das Fondsportfolio kann so mit mehr Flexibilität gemanagt werden, was beispielsweise im Immobilien- und Private-Equity-Bereich gern genutzt wird. Mit dem neuen Gesetz allerdings käme für diese Anlageform das Aus.
Zudem soll den Emittenten von Vermögensanlagen der Direktvertrieb ihrer Produkte untersagt werden. Damit die Kunden objektiv über die Geeignetheit eines Investmentprodukts informiert werden, soll der Vertrieb nur noch beaufsichtigten Anlageberatern und Finanzanlagenvermittlern erlaubt sein.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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