Für Investments in Kryptowährungen wurde auch mit dem Argument geworben, dass es keinerlei Korrelation mit anderen Assetklassen – vornehmlich aus der sogenannten Realwirtschaft – gebe. Damit seien Bitcoin, Ether & Co. vorzüglich zur Diversifikation eines Portfolios geeignet.
Wie sich nun im Zuge der großen Baisse an den Börsen zeigt, war diese Behauptung voreilig. Die Kryptokurse sind auf breiter Front abgeschmiert, der gesamte Digitalwährungsmarkt schrumpfte auf weit weniger als ein Drittel der drei Billionen Euro zusammen, die er zu seinen Hochzeiten umfasste. Der Bitcoin, Leitwolf und Schwergewicht des Marktes, unterschritt die psychologisch wichtige Marke von 20.000 US-Dollar. Im letzten November noch lag er bei über 67.000 Dollar. Ether sank auf unter 1.000 Dollar, nachdem die Nummer zwei des Marktes im November an der 5.000-Marke gekratzt hatte.
Immerhin: Wer weiterhin an das Potenzial der Kryptowährungen glaubt, hat dieser Tage formidable Einstiegsgelegenheiten. Bitcoin-Fans verweisen darauf, dass der Kurs schon drei Mal ähnliche Abstürze erlebt und dennoch immer wieder neue Rekordhöhen erklommen hat. Daraus kann man mit gutem Willen eine Gesetzmäßigkeit herauslesen. Risikofreude jedenfalls, das zeigt die jüngste Entwicklung einmal mehr, brauchen Kryptoanleger ebenso wie robuste Nerven.
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Wird meine private Krankenversicherung (PKV) infolge der Coronapandemie teurer? Kann ich als Genesener noch in die PKV wechseln? Diese Fragen treiben derzeit viele um, die entweder privat krankenversichert sind oder damit liebäugeln und bereits mit Covid-19 infiziert waren.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Aktuarvereinigung Herbert Schneidemann gab kürzlich im Branchenmagazin procontra Entwarnung: Auf die Prämienanpassungen zum kommenden Jahr dürften die Corona-Sonderausgaben keine Auswirkungen haben. Denn zum einen stehen ihnen Einsparungen durch aufgeschobene oder abgesagte Untersuchungen und Eingriffe gegenüber. Und zum anderen dürfen die Versicherer vorübergehende Ereignisse wie eine Pandemie nicht in die Prämien „einpreisen“. Mit einem Corona-bedingten Beitragsanstieg sei deshalb nicht zu rechnen.
Auch Wechselwillige können beruhigt sein: Einem Neuabschluss einer PKV steht eine Infektion nicht im Wege. Sie muss aber beim Antrag im Zuge der Gesundheitsfragen angegeben werden, damit der Versicherer nach einem schweren Erkrankungsverlauf oder bei Long-Covid-Symptomen das Kostenrisiko adäquat abschätzen kann.
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Der Konflikt zwischen Russland und dem Westen findet auch im digitalen Raum statt, wie seit Jahren bekannt ist. Immer wieder führten die Spuren aufsehenerregender Cyberattacken nach Russland. Infolge der Zuspitzung im Ukrainekrieg rechnen die hiesigen Versicherer nun mit vermehrten Hackerangriffen auf Ziele in Deutschland. Grundlage dieser Einschätzung ist auch eine von forsa im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgeführte Umfrage unter Mittelständlern, von denen 60 Prozent von einer verschärften Bedrohungslage ausgehen – wenngleich nur 16 Prozent ihr eigenes Unternehmen akut gefährdet sehen.
„Es könnte nicht nur zu gezielten Angriffen auf einzelne Unternehmen kommen, sondern auch zu breiter angelegten Attacken – zum Beispiel mit Schadsoftware, die massenhaft per Mail versendet wird“, warnt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Zu den sinnvollen Schutzmaßnahmen gehört auch eine Cyberversicherung, die Unternehmen wie Privatleute bei Prävention und Schadensfall-Management unterstützt und das unvermeidliche Restrisiko mit einer finanziellen Deckung entschärft.
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Im August tritt eine Richtlinie in Kraft, die bei finanzrelevanter Beratung vorschreibt, die Kunden auch nach ihrer Nachhaltigkeitspräferenz zu befragen: Ist Ihnen ökologische und ethische Nachhaltigkeit bei der Geldanlage und Finanzvorsorge wichtig? Fällt die Antwort positiv aus, muss dies im weiteren Beratungsverlauf berücksichtigt werden. Doch wie eigentlich genau? Wie lassen sich zum Kundenwunsch passende Kategorien, Anbieter und Produkte eingrenzen?
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat nun gemeinsam mit Marktteilnehmern einen Entwurf für ein Modul namens „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ veröffentlicht. „Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden“, umreißt Klaus Möller, Obmann des DIN-Arbeitsausschusses, Anlass und Motivation für das Projekt. Der Beratungsleitfaden soll nicht nur eine gesetzeskonforme Struktur geben, sondern auch sicherstellen, dass eine laienfreundliche Sprache verwendet wird.
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Rund 1,7 Milliarden Euro haben die deutschen Versicherer im vergangenen Jahr für Naturgefahren-Schäden an Kraftfahrzeugen gezahlt. Im langjährigen Durchschnitt richten Sturm, Hagel, Blitzeinschläge und Überschwemmungen Kfz-Schäden von rund 900 Millionen Euro an. Dass sich dieser Wert 2021 fast verdoppelt hat, geht zu einem großen Teil auf die Juni-Unwetterserie und die Ahrtal-Sturzflut im Juli zurück. Dementsprechend fiel die Überschwemmungs-Schadensquote in Rheinland-Pfalz mit 4,1 (Schäden pro 1.000 Kaskoverträge) und Nordrhein-Westfalen mit 2,9 exorbitant hoch aus. Alle anderen Bundesländer kommen auf weniger als 0,3. Rund 400 Millionen Euro Schäden wurden von Überschwemmungen verursacht, die verbleibenden 1,3 Milliarden Euro von Sturm, Hagel und Blitzen.
„2021 hat sich erneut gezeigt, dass die Folgen des Klimawandels in Deutschland längst spürbar sind. Schon wenige extreme Wetterlagen können immense Schäden anrichten“, zieht Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bilanz.
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